Druckgasflaschen
Druckgasflaschen
Die wiederkehrende Prüfung nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung durch den Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins beinhaltet im Wesentlichen die nachstehend beschriebenen Arbeitsgänge:
- Kennzeichnung von Flasche und Ventil, dadurch wird gewährleistet, dass jede Flasche wieder ihr Ventil erhält
- Flasche restentleeren
- Ventil ausdrehen
- Ventil auf Beschädigungen überprüfen und reinigen
- Flasche von innen ausleuchten
TG-Flaschen werden ausschließlich durch den Sachverständigen des TÜV geprüft.
Bei starken Verschmutzungen (z.B. Rost, Öl) schreibt der Sachverständige eine Innenreinigung durch Innenstrahlen/Rollen der Flasche vor
- Äußere Prüfung, Kontrollwiegung, Registrierung
- Flasche mit Wasser füllen und an die Druckprüfanlage anschließen
- Wasserdruckprobe mit 300 oder 450 bar Prüfüberdruck, je nach Prüfdruck der Flasche, unter Aufsicht des Sachverständigen durchführen
- TÜV-Stempel mit Datumseinprägung
- Wasser aus der Flaschen entfernen
- Die Flaschen werden mit Heißluft bei ca. 80-150 Grad C° getrocknet
- Kontrolle der Flaschen auf Restfeuchte und letzte Verunreinigungen
- Ventil mit angegebenem Drehmoment eindrehen
- TÜV-Prüfstempel mit Datum farbig auslegen
Auf Kundenwunsch können weitere Dienstleistungen durchgeführt werden z.B. Ventilüberholung, Lackieren der Flasche, Füllen der Flasche usw.