Atemluftflaschen & Tauchflaschen
Atemluftflaschen & Tauchflaschen
Die wiederkehrende Prüfung nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung durch einen TÜV-Sachverständigen beinhaltet im Wesentlichen die nachstehend beschriebenen Arbeitsgänge:
- Kennzeichnung von Flasche und Ventil, dadurch wird gewährleistet, dass jede Flasche wieder ihr Ventil erhält
- Flasche restentleeren
- Ventil ausdrehen
- Ventil auf Beschädigungen überprüfen und reinigen
- Flasche von innen ausleuchten
TG-Flaschen werden ausschließlich durch den Sachverständigen des TÜV geprüft.
Bei starken Verschmutzungen z.B. Rost, Öl schreibt der TÜV-Sachverständige eine Innenreinigung durch Innenstrahlen/Rollen der Flasche vor:
- Äußere Prüfung, Kontrollwiegung, Registrierung
- Flasche mit Wasser füllen und an die Druckprüfanlage anschließen
- Wasserdruckprobe mit 300 oder 450 bar Prüfüberdruck, je nach Prüfdruck der Flasche, unter Aufsicht des Sachverständigen durchführen
- TÜV-Stempel mit Datumseinprägung
- Wasser aus der Flaschen entfernen
- Die Flaschen werden mit Heißluft bei ca. 80-150 Grad C° getrocknet
- Kontrolle der Flaschen auf Restfeuchte und letzte Verunreinigungen
- Ventil mit angegebenen Drehmoment eindrehen
- TÜV-Stempel mit Datum farbig auslegen
Auf Kundenwunsch können weitere Dienstleistungen durchgeführt werden z.B. Ventilüberholung, lackieren der Flasche, füllen der Flasche usw.
TÜV-Abnahme von
Composite (mit Aluminium – Inliner)
Bei der TÜV-Abnahme g dieser Flaschen ist zusätzlich die volumetrische Ausdehnung der Flasche unter Prüfdruck und insbesondere eine bleibende Ausdehnung zu messen und zu vergleichen. Eine bleibende Ausdehnung von mehr als 5 % unter Prüfdruck wäre ein Anzeichen für nachlassende Elastizität des Aluminium-Inliners. Die Flasche würde dann vom TÜV-Prüfer verworfen.
Eine bleibende Verformung des Inliners war bislang selbst an älteren Flaschen nicht feststellbar.
TÜV-Abnahme von
Atemluftflaschen Voll-Composite
Bei der TÜV-Abnahme dieser Flaschen ist die volumetrische Ausdehnungsprüfung nicht erforderlich, dafür muss aber der Sachverständige jede Flasche nach der Wasserdruckprüfung und Trocknung sowie nach Wiederbefüllung im Wasserbad einer Dichtigkeitsprüfung unterziehen. Hier finden wir leider immer wieder Flaschen, welche stark undicht sind.
Denken Sie bitte daran: Wenn Sie selbst Ventile wechseln, muss der Ventileinschraubstutzen der Flasche mit einem Schlüssel gegengehalten werden und darf sich nicht mitdrehen, sonst wäre eine irreparable Undichtigkeit die Folge.
Der Betreiber wird darauf hingewiesen, dass er seine Druckgasbehälter ausschließlich mit trockener Atemluft nach En12021 befüllen darf, wenn er die Prüffrist von 30 Monaten in Anspruch nimmt.
Bei Befüllung mit anderen Luftqualitäten hat er kürzere Prüffristen in Eigenverantwortung festzulegen.