Feuerlöscher
Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöschgeräte:
Fahrbare Feuerlöschgeräte:
Allgemeines zu Feuerlöschgeräten:
Prüfung
Feuerlöschgeräte Prüfung nach DIN 14 406 Teil 4
Diese Norm gilt für tragbare Handfeuerlöschgeräte (Löscher) nach DIN 14 406 Teil 1. Diese Auflage enthält Festlegungen, um die Instandhaltung der Löscher durch Sachkundige zugrundegelegt werden sollen.
- Prüfung nach DIN
- Allgemeiner Zustand und Sauberkeit
- Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftun
- Armaturen, Schläuche und Sicherungen
- Löschmittel, Behälter, Treibmittel
- Fälligkeit von Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung
Anmerkung:
Behälter der Dauerdrucklöscher und Gaslöscher und deren druckbeaufschlagte Ausrüstungsteile müssen nach Betriebssicherheitsverordnung der wiederkehrenden Prüfung durch befähigte Personen/Sachverständige unterzogen werden.
- Schutzanstriche (z. B. Korrosionserscheinungen)
- Kunststoff-Formteile auf Beschädigung (z. B. Verformung, Brüche, Risse)
- Auslöse- und Unterbrechungseinrichtung (z.B. Ventil oder Löschpistole)
- Gewicht oder Volumen des Löschmittels
- Gewindeanschlüsse auf Beschädigungen und Funktion
- Weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Löschmittels und Beschaffenheit des Innenraumes des Löschmittelbehälters durch Sichtprüfung (entfällt bei Kohlendioxid CO²-Behälter)
- Auch wenn dies bei Dauerdrucklöschern mit dem Löschmittelpulver zweifelsfrei – in Eigenverantwortung des Sachkundigen/der befähigten Person – ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, muss der Löschmittelbehälter in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre sein darf
- Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Beschädigungen und Korrosionserscheinungen
- Dichtstellen und Dichtungen
- Kanäle und Leitungen, durch die Löschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, hinsichtlich Beschädigungen, Korrosionserscheinungen und freien Durchgang
- Bei Aufladelöschern: Druck des Treibgases
Weitere Maßnahmen:
- Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen, soweit erforderlich durch Instandsetzung, Dauerdrucklöscher auf Dichtheit prüfen
- Beschriftung nach Abschluss der Instandhaltung und/oder dem Füllen anbringen, gegebenenfalls Kennzeichnung nach DIN 14 406 Teil 3 ändern
- Löscherhalterung, sofern bei der Prüfung zugänglich, hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung prüfen
Gesetzliche Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung
Brandklassen
Einteilung der Brandklassen
Aufgrund ihres unterschiedlichen Brandverhaltens werden brennbare Stoffe in Brandklassen eingeteilt: