Rauchmelder

Rauchmelder

RAUCHMELDER – der kleine Retter in der Not

PFLICHT FÜR RAUCHMELDER

Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, 6.000 werden schwer und 60.000 leicht verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Entscheidend ist deshalb, die Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken, um Zeit für die Rettung zu gewinnen.

Seit 2000 gibt es die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ für die präventive Brandschutzaufklärung in Privathaushalten.

Wie oft „zündeln“ Kinder aus Neugier oder werden ältere Menschen unachtsam im Umgang mit Feuer. Später werden sich oft bittere Vorwürfe gemacht. Bereits mehrere Bundesländer haben eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben. Hessen gehört dazu.

Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Anzahl und Anordnung ergeben sich aus der DIN 14676 “Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung”. Die Ausstattung für eine Wohnung mit normaler Nutzung (Schlafraum, Kinderzimmer, Flur) besteht somit in der Regel aus drei Rauchwarnmeldern.

Die Gesetzgebung wird über die Anwendungsnorm DIN 14676 definiert:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

EINE AUSFÜHRLICHE BERATUNG ERHALTEN SIE IN UNSEREM HAUS!

Sicherheit durch Rauchwarnmelder – kleiner Aufwand mit großer Wirkung

Rauch kommt lautlos, hinterhältig und giftig. Brände verbrauchen Sauerstoff und setzen Giftgase frei. Besonders in der Nacht ist die Gefahr am größten, denn im Schlaf nehmen wir keine Gerüche wahr und schon eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein. Rauchmelder wachen über Ihren sicheren Schlaf, 365 Tage im Jahr.

Auch die Gefahr für Sie und Ihre Kinder durch unachtsamen Umgang mit Feuer kann durch Rauchmelder gebannt werden.

Menschenleben kann so einfach geschützt werden
Wir klären Sie gerne über die Gefahren des Brandrauchs auf

RAUCHMELDER – der kleine Retter in der Not

Rauchmeldergesetz seit 2005
Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014

Rauchmelder Produkte

TESTSIEGER BEI STIFTUNG WARENTEST 01/2013

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